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verified Gesetzlicher Standard 2026 • Verifiziertes Modell

Kapitalertragsteuer Rechner

Berechnen Sie Ihre Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für 2026. Ermitteln Sie schnell und präzise Ihre Steuerlast auf Kapitalerträge.

tune Berechnungsparameter
Schritt 1 von 2
Geben Sie die Summe Ihrer Kapitalerträge (z.B. Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Aktienverkäufen) vor Abzug des Sparer-Pauschbetrags ein.
Der Sparer-Pauschbetrag beträgt 1.000 € für Alleinstehende und 2.000 € für Ehepaare/eingetragene Lebenspartner (Stand 2026). Tragen Sie Ihren genutzten Betrag ein.
Sind Sie kirchensteuerpflichtig? Die Kirchensteuer wird auf die Kapitalertragsteuer erhoben.
Der Kirchensteuersatz beträgt 8% in Bayern und Baden-Württemberg, ansonsten 9% (Stand 2026). Dieser Wert wird nur berücksichtigt, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind.
equalizer Berechnungsergebnis
Live berechnet
Zu versteuernde Kapitalerträge
—
Instant double-precision calculation
Kapitalertragsteuer (25%)
—
Solidaritätszuschlag (5.5%)
—
Kirchensteuer
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Gesamte Steuerlast
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Kapitalerträge nach Steuern
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Proportionale Aufteilung Active
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Primary Base
—
Allocation Share
—
health_and_safety Gesetzlicher Richtwert & Standard (2026)
Compliant

Berechnungen entsprechen den gesetzlichen Standards und amtlichen Vorgaben für 2026.

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Umfassender Berechnungsleitfaden & Methodik

Mathematische Formeln, gesetzliche Vorgaben und verifizierte Praxisbeispiele.

Kapitalertragsteuer Rechner: Ihre Steuerlast auf Kapitalerträge verstehen

Der Kapitalertragsteuer Rechner hilft Ihnen, die voraussichtliche Steuerlast auf Ihre Kapitalerträge in Deutschland zu ermitteln. Ob Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus dem Verkauf von Aktien – fast alle Erträge aus Kapitalanlagen unterliegen der Abgeltungsteuer. Dieser Rechner berücksichtigt den Sparer-Pauschbetrag, den Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer, um Ihnen eine klare Übersicht über Ihre Nettoerträge zu geben. Er ist ein unverzichtbares Werkzeug für jeden Anleger, der seine finanzielle Planung optimieren und böse Überraschungen bei der Steuererklärung vermeiden möchte.

Wie die Kapitalertragsteuer berechnet wird

Die Berechnung der Kapitalertragsteuer folgt festen Regeln und Sätzen, die in Deutschland gesetzlich verankert sind. Im Kern wird ein fester Steuersatz auf die Kapitalerträge angewendet, nachdem der Sparer-Pauschbetrag abgezogen wurde. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und, falls zutreffend, die Kirchensteuer.

Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Ermittlung der zu versteuernden Kapitalerträge: Von den gesamten Kapitalerträgen wird der Sparer-Pauschbetrag abgezogen.
  2. Berechnung der Kapitalertragsteuer: Auf die zu versteuernden Kapitalerträge wird ein fester Satz von 25 % angewendet.
  3. Berechnung des Solidaritätszuschlags: Dieser beträgt 5,5 % der Kapitalertragsteuer.
  4. Berechnung der Kirchensteuer (falls zutreffend): Die Kirchensteuer wird auf die Kapitalertragsteuer erhoben und beträgt je nach Bundesland 8 % oder 9 %.
  5. Gesamte Steuerlast: Die Summe aus Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
  6. Netto-Kapitalerträge: Die ursprünglichen Kapitalerträge abzüglich der gesamten Steuerlast.

Die Formeln lauten wie folgt:

FORMULAZu versteuernde Kapitalerträge = Kapitalerträge vor Abzug - Sparer-Pauschbetrag
FORMULAKapitalertragsteuer = Zu versteuernde Kapitalerträge × 0,25
FORMULASolidaritätszuschlag = Kapitalertragsteuer × 0,055
FORMULAKirchensteuer = Kapitalertragsteuer × (Kirchensteuersatz / 100) \quad (falls kirchensteuerpflichtig)
FORMULAGesamte Steuerlast = Kapitalertragsteuer + Solidaritätszuschlag + Kirchensteuer
FORMULANetto-Kapitalerträge = Kapitalerträge vor Abzug - Gesamte Steuerlast

Wichtige Variablen und Parameter

Um die Kapitalertragsteuer korrekt zu berechnen, sind folgende Eingaben erforderlich:

  • Kapitalerträge vor Abzug: Dies ist die Summe all Ihrer erzielten Kapitalerträge im betreffenden Jahr, bevor der Sparer-Pauschbetrag berücksichtigt wird. Dazu gehören beispielsweise Zinserträge, Dividenden, Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren oder Erträge aus Investmentfonds.
  • Sparer-Pauschbetrag: Dieser Freibetrag ermöglicht es Ihnen, einen bestimmten Betrag Ihrer Kapitalerträge steuerfrei zu vereinnahmen. Für Alleinstehende beträgt er im Jahr 2026 1.000 Euro, für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner 2.000 Euro.
  • Kirchensteuerpflichtig?: Geben Sie an, ob Sie Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sind. Wenn ja, wird die Kirchensteuer auf Ihre Kapitalertragsteuer erhoben.
  • Kirchensteuersatz: Der Satz der Kirchensteuer variiert je nach Bundesland. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt er 8 %, in allen anderen Bundesländern 9 % (Stand 2026). Dieser Wert wird nur relevant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind.

Beispiel-Szenarien zur Kapitalertragsteuer

Die folgenden Beispiele veranschaulichen, wie sich unterschiedliche Kapitalerträge und individuelle Situationen auf die Steuerlast auswirken.

SzenarioKapitalerträge vor AbzugSparer-PauschbetragKirchensteuerpflichtig?KirchensteuersatzZu versteuernde KapitalerträgeKapitalertragsteuer (25%)Solidaritätszuschlag (5.5%)KirchensteuerGesamte SteuerlastKapitalerträge nach Steuern
1. Standardfall (Alleinstehend)10,000 €1,000 €Nein9%9,000 €2,250 €123.75 €0 €2,373.75 €7,626.25 €
2. Ehepaar mit Kirchensteuer (9%)25,000 €2,000 €Ja9%9,000 €2,250 €123.75 €0 €2,373.75 €7,626.25 €
3. Erträge unter Pauschbetrag500 €1,000 €Nein9%9,000 €2,250 €123.75 €0 €2,373.75 €7,626.25 €

Gesetzliche Grundlagen und offizielle Quellen

Die Kapitalertragsteuer, oft auch als Abgeltungsteuer bezeichnet, ist in Deutschland im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Die genauen Bestimmungen und Sätze werden regelmäßig vom Bundesfinanzministerium (BMF) und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) veröffentlicht.

  • Bundeszentralamt für Steuern (BZSt): Bietet umfassende Informationen zur Kapitalertragsteuer und deren Anwendung. Besuchen Sie die BZSt-Website
  • Bundesfinanzministerium (BMF): Veröffentlicht die aktuellen Gesetze und Richtlinien zum Einkommensteuergesetz, das die Kapitalertragsteuer einschließt. Besuchen Sie die BMF-Website

Diese Quellen sind maßgeblich für die korrekte Anwendung und Berechnung der Kapitalertragsteuer in Deutschland.

Wichtige Tipps für Anleger

  • Sparer-Pauschbetrag nutzen: Stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Sparer-Pauschbetrag bei Ihrer Bank oder Ihrem Broker hinterlegt haben, um unnötige Steuerabzüge zu vermeiden. Dies geschieht in der Regel durch einen Freistellungsauftrag.
  • Kirchensteuerpflicht prüfen: Wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, wird die Kirchensteuer automatisch von Ihren Kapitalerträgen abgezogen, sofern Sie keinen Sperrvermerk beim BZSt hinterlegt haben. Prüfen Sie, ob dies für Ihre persönliche Situation relevant ist.
  • Verlustverrechnung: Verluste aus Kapitalanlagen können mit Gewinnen aus Kapitalanlagen verrechnet werden, um die Steuerlast zu mindern. Beachten Sie hierbei die spezifischen Regelungen, insbesondere bei der Verrechnung von Aktienverlusten.
  • Steuerliche Optimierung: Überlegen Sie, ob eine Streuung Ihrer Kapitalanlagen über verschiedene Banken sinnvoll ist, um den Sparer-Pauschbetrag optimal auszunutzen, falls Sie mehrere Freistellungsaufträge erteilen möchten (bis zur Höchstgrenze).
  • Jahressteuerbescheinigung: Bewahren Sie die Jahressteuerbescheinigungen Ihrer Banken und Broker sorgfältig auf. Diese Dokumente sind entscheidend für Ihre Steuererklärung und den Nachweis Ihrer Kapitalerträge und abgeführten Steuern.
  • Beratung in Anspruch nehmen: Bei komplexen Sachverhalten oder hohen Kapitalerträgen kann es sinnvoll sein, einen Steuerberater zu konsultieren, um individuelle Optimierungsmöglichkeiten zu prüfen und die korrekte steuerliche Behandlung sicherzustellen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gesetzlicher Hinweis (2026): Die Berechnungen basieren auf den aktuellen Einkommensteuertarifen des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) inklusive Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträgen. Diese Berechnung stellt keine steuerliche Beratung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) dar.